Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften). Er regelt die Arbeitsbedingungen für ganze Branchen oder einzelne grosse Unternehmen in der Schweiz. Er ist sozusagen das "Regelwerk", das die Mindeststandards für Löhne, Ferien, Arbeitszeiten und andere wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses festlegt. Ein GAV dient der Stabilität und dem sozialen Frieden im Arbeitsmarkt.
Der Einzelarbeitsvertrag (EAV) ist der individuelle Vertrag, den Sie persönlich mit Ihrem Arbeitgeber abschliessen. Er legt Ihre spezifische Rolle, Ihr Gehalt und Ihre Aufgaben fest. Der GAV steht über diesem individuellen Vertrag.
Ein wesentliches Merkmal des GAV ist das sogenannte Günstigkeitsprinzip: Der GAV ist dem Einzelarbeitsvertrag übergeordnet. Das bedeutet, dass die Bedingungen in Ihrem Einzelvertrag nicht schlechter sein dürfen als die im GAV festgelegten Standards. Ein Beispiel: Wenn der GAV für Ihre Branche fünf Wochen Ferien vorschreibt, kann Ihr Einzelvertrag nicht nur vier Wochen vorsehen. Ihre individuellen Ferien können jedoch sechs Wochen betragen, da dies für Sie günstiger ist.
Ein GAV deckt eine Vielzahl von Themen ab, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von grosser Bedeutung sind:
Mindestlöhne: Der GAV legt bindende Mindestlöhne für alle Angestellten in der jeweiligen Branche fest. Dies bietet eine finanzielle Grundsicherung.
Arbeitszeit: Er regelt die reguläre Wochenarbeitszeit, Pausen, Überstundenzuschläge und Schichtarbeit.
Ferienanspruch: Der Anspruch auf bezahlte Ferientage liegt oft über dem gesetzlichen Minimum.
Kündigungsfristen: Der GAV kann längere Kündigungsfristen vorsehen, um Mitarbeitern mehr Sicherheit zu geben.
Sozialleistungen: Er regelt oft Beiträge zu Sozialversicherungen wie der Pensionskasse oder Krankentaggeldversicherungen.
Weiterbildung: Viele GAVs enthalten Bestimmungen über bezahlte Bildungsurlaube oder die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an Weiterbildungen.
Im Arbeitsvertrag prüfen: Schauen Sie in Ihrem Einzelarbeitsvertrag nach. Dort ist oft vermerkt, ob Ihr Arbeitsverhältnis einem GAV unterliegt.
Direkt fragen: Fragen Sie im Bewerbungsgespräch oder bei der Personalabteilung, ob die Firma einen GAV hat.
Nach der Branche suchen: Viele Branchen haben einen GAV. Eine kurze Recherche kann Aufschluss darüber geben, ob Ihre Branche (z.B. im Detailhandel, im Baugewerbe oder in der Hotellerie) davon betroffen ist.
Ein Gesamtarbeitsvertrag ist ein zentraler Pfeiler des Schweizer Arbeitsrechts und bietet sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern klare, verlässliche Regeln. Das Verständnis Ihrer Rechte und Pflichten ist entscheidend, um die Vorteile des GAV voll auszuschöpfen.
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