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Die Probezeit: Was Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den ersten drei Monaten beachten müssen


Die Probezeit ist in der Schweiz eine entscheidende Phase für beide Seiten eines Arbeitsverhältnisses. Sie dient Arbeitnehmern und Arbeitgebern dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob die Erwartungen an die Zusammenarbeit erfüllt werden. Das Arbeitsrecht sieht für diese Phase spezielle Regelungen vor, die sich von den normalen Kündigungsfristen unterscheiden.

Was ist die Probezeit? Zweck und rechtliche Grundlage

Die Probezeit beginnt automatisch mit dem ersten Arbeitstag, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Gemäss Artikel 335b des Obligationenrechts (OR) dauert sie standardmässig einen Monat. Sie kann im Arbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf bis zu drei Monate verlängert werden. Es ist auch möglich, sie ganz auszuschliessen.

Während dieser Zeit können sich beide Parteien ohne grosse Hürden wieder trennen. Dies bietet eine wertvolle Flexibilität, um schnell festzustellen, ob die Stelle und der Mitarbeiter zueinander passen.


Die wichtigsten Regeln: Kündigung während der Probezeit

Das Hauptmerkmal der Probezeit ist die kurze Kündigungsfrist.

  • Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 7 Kalendertage. Das gilt für beide Seiten – Sie können als Arbeitnehmer ebenfalls mit dieser Frist kündigen.

  • Form der Kündigung: Obwohl das Gesetz keine schriftliche Kündigung vorschreibt, ist sie aus Beweisgründen dringend zu empfehlen.

  • Kündigungsschutz: Im Gegensatz zum regulären Arbeitsverhältnis gibt es in der Probezeit keinen Kündigungsschutz, abgesehen von wenigen Ausnahmen wie einer missbräuchlichen Kündigung, die beispielsweise aufgrund der Nationalität, Religion oder des Geschlechts erfolgt.


Besondere Situationen während der Probezeit

  • Krankheit und Unfall: Wenn Sie während der Probezeit arbeitsunfähig werden, verlängert sich die Probezeit um die Dauer Ihrer Abwesenheit. Die kurze Kündigungsfrist von 7 Tagen bleibt jedoch bestehen. Das bedeutet, dass eine Kündigung trotz Krankheit gültig ist, auch wenn sie im Einzelfall als missbräuchlich angefochten werden kann.

  • Ferien: Nehmen Sie während der Probezeit Ferien, verlängert sich die Probezeit um die Anzahl der bezogenen Ferientage.


Tipps für Arbeitnehmer

Die Probezeit ist Ihre Chance, sich zu beweisen. Nutzen Sie diese aktiv.

  1. Zeigen Sie Engagement: Bringen Sie sich aktiv ein, fragen Sie nach Feedback und zeigen Sie, dass Sie sich schnell in das Team und die Aufgaben einarbeiten.

  2. Liefern Sie Ergebnisse: Beweisen Sie in den ersten Wochen, dass Sie die Erwartungen erfüllen und einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen.

  3. Kommunizieren Sie frühzeitig: Wenn Sie Zweifel haben oder auf Probleme stossen, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten.


Tipps für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist die Probezeit ebenso eine Zeit der Beobachtung und Bewertung.

  1. Setzen Sie klare Erwartungen: Besprechen Sie die Ziele und Erwartungen für die Probezeit gleich zu Beginn.

  2. Geben Sie regelmässig Feedback: Führen Sie kurze, regelmässige Check-ins durch und geben Sie konstruktives Feedback.

  3. Dokumentieren Sie die Gründe: Wenn Sie sich für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie die Gründe dafür gut dokumentieren, um sich gegen eine allfällige Anfechtung abzusichern.


Fazit:

Die Probezeit ist eine Win-Win-Situation: Sie ermöglicht es beiden Seiten, eine fundierte Entscheidung zu treffen, ob sie langfristig zusammenarbeiten möchten. Sie bietet die nötige Flexibilität, erfordert aber auch eine offene Kommunikation und die Bereitschaft, von Anfang an die eigene Leistungsbereitschaft zu zeigen.



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